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Anträge 2010
09.12.2010
Antrag der SPD-Fraktion (Prof. Dr. Rupert Eilsberger) zum Gestaltungskonzept zur Sanierung des Alten Markte

ie Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Unter Teilaufhebung des Bürgerschafts-Beschlusses zur Sanierung des Alten Marktes, Gestaltungskonzept Alter Markt - Grundlage für die Sanierungsmaßnahme 2010, Beschluss-Nr. 2009-V-030105,  wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Planungen zur Anlage einer Temporären Wasserfläche auf dem Alten Markt  noch einmal nach allen Gesichtspunkten zu überprüfen und sie ggf. ersatzlos zurückzuziehen.

Die Begründung erfolgte mündlich.


18.11.2010
Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke, Fraktion Forum Kommunalpolitik und Wählergruppe Adomeit zur Ablehnung von Transporten und Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen aus anderen Bundesländern als Mecklenburg-Vorpommern und

Die Bürgerschaft beschließt:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund lehnt die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle aus anderen Kernkraftwerken oder -anlagen als Greifswald / Lubmin und Rheinsberg ab und spricht sich gegen entsprechende Transporte von Castoren nach Lubmin aus.

Für Unfälle oder Katastrophen in Zusammenhang mit dem bereits bestehenden Zwischenlager Lubmin Nord sind entsprechende Notfallpläne zu erarbeiten.

Begründung:

Das regionale Raumentwicklungsprogramm Vorpommern, dass am 20.9.2010 rechtskräftig geworden ist, legt unter 6.5. (2)fest: Das Zwischenlager Nord soll ausschließlich für die radioaktiven Abfälle der Kernkraftwerke Lubmin und Rheinsberg genutzt werden.

Bis Ende 2010 sind entgegen der Bestimmungen des Raumentwicklungsprogramms zwei Castortransporte aus Kalkar und Karlsruhe nach Lubmin genehmigt worden.

Von Transport und Lagerung hochradioaktiver Abfälle gehen nicht nur für Lubmin, sondern für die gesamte touristisch bedeutende Region unkalkulierbare Gefahren aus. Dabei ist insbesondere zu bedenken, dass das Zwischenlager nicht die für einen atomaren Zwischenfall notwendigen Sicherheitskriterien erfüllt. So gibt es z. B. keine zur Reparatur beschädigter Castoren notwendige heiße Zelle.
Zudem erscheint die offiziell begrenzte Lagerdauer der Abfälle vor dem Hintergrund eines fehlenden Endlagers vollkommen ungewiss. Vielmehr ist eine schleichend vorangetriebene Endlagerung und ein Ausbau Lubmins zu befürchten.

Trotz des wachsenden Gefahrenpotentials bestehen bislang keine ausreichenden Schutzpläne für Unfall-, Gefahren- oder Katastrophensituationen die von dem Zwischenlager ausgehen können. Solche umfassenden Notfallpläne sind umgehend zu erarbeiten.

Ein diesem Sachantrag entsprechender Beschluss ist vom Kreistag Rügen bereits am 30.9.2010 mit nur einer Gegenstimme gefasst worden.


18.11.2010
Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke, Fraktion Forum Kommunalpolitik und Wählergruppe Adomeit zum Ausbau der Eisenbahnstrecken Neustrelitz-Neubrandenburg-Stralsund auf 120 km/h

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Die Stralsunder Bürgerschaft fordert mit folgendem Positionspapier den Ausbau der Eisenbahnstrecke Neustrelitz-Neubrandenburg-Stralsund auf 120 Stundenkilometer und die Übergabe des Papiers an den Minister für Verkehr, Bau und Landesentwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Begründung:

Die Stadt Stralsund erfreut sich - auch dank eigener Initiativen und Anstrengungen - eines wachsenden Tourismus. Vor allem die Zahl der mit dem eigenen Auto anreisenden Besucher ist in den letzten Jahren so gestiegen, dass sie trotz „Park&Ride“ und neuer Parkhäuser kaum mehr bewältigt werden kann. Auch aus umweltpolitischen Gründen müssen wir gegensteuern und auf eine Verbesserung der Bahnverbindungen vor allem in Richtung Berlin drängen.
Der von der Bahn AG versprochene Ausbau der Strecke Neustrelitz-Neubrandenburg-Stralsund auf 120 Stundenkilometer hat sich bis jetzt vor allem in immer wieder neu angesetzten unattraktiven Schienenersatzverkehren bemerkbar gemacht.
Nur die Beschleunigung dieser Strecke wird den ebenfalls schon lange geplanten Integralen Taktfahrplan ermöglichen, der wiederum deutlich kürzere Reisezeiten und sicherere Anschlüsse bringen kann.
Dieser Antrag ist auch ein Zeichen unseres entschlossenen Widerstands gegen die immer deutlicher werdende Vernachlässigung und Herabstufung MVs durch die Deutsche Bahn.


18.11.2010
Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Forum Kommunalpolitik zum Einsatz von Streumaterialien im Rahmen des Winterdienstes

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt

1. die flächenverwaltenden Ämter anzuweisen, auf städtischen Flächen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, aber keine gewidmeten öffentlichen Verkehrsflächen darstellen, kein Streusalz, sondern abstumpfende Stoff wie Sand und Kies für den Winterdienst zu verwenden.

2. in geeigneter Weise auf die Unternehmen und Gesellschaften, an denen die Hansestadt Stralsund beteiligt ist, im Sinne des Punkt 1 einzuwirken.

Begründung:

Streusalz beeinträchtigt den Wasserhaushalt nachhaltig, schädigt Bäume und kann zum Absterben der Baumwurzeln beitragen. Viele Bereiche an den einzelnen Verwaltungsstandorten, Sporteinrichtungen und Schulhöfen in der Hansestadt sind zwar für den öffentlichen Verkehr zugänglich, jedoch keine gewidmeten öffentlichen Verkehrsflächen. Hier trifft der Grundstückseigentümer die Entscheidung über Art und Weise der Durch-führung des Winterdienstes zur Gewährleistung der Verkehrssicherung selbst. Der Einsatz von Streusalz ist daher ebenso möglich wie auch der Einsatz von weniger
umweltschädlichen Streumaterialien.


18.11.2010
Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Forum Kommunalpolitik zur Erstellung eines Handlungskonzepts zum demographischen Wandel Stralsunds

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Dialog von Verwaltung, Wirtschaft und Bürgerschaft ein „Handlungskonzept demographischer Wandel Stralsund“ zu erarbeiten.
Das Konzept soll alle kommunalen Handlungsfelder umfassen und insbesondere die Entwicklung von Zielen für Stadtentwicklung, Beschäftigung, Bevölkerung und Wohnungsmarkt in der Stadt bis 2020 mit einem demographischen Ausblick bis 2030/2050 beinhalten. Zentraler Bestandteil des Konzeptes sollen konkrete Handlungsempfehlungen für die Entscheidungsträger sein.
Die bisherigen Ergebnisse der Konzepterarbeitung zum wohnungspolitischen Neuausrichtung der SWG (Bürgerschaftsbeschluss 2010-V-01-0176) soll dabei Bestandteil sein.

Begründung:

In den vergangenen Jahren hat sich die Hansestadt Stralsund in vielen Bereichen positiv entwickeln können. Gleichzeitig verliert die Stadt Jahr für Jahr Einwohner. Die von der Bertelsmannstiftung erarbeitete Bevölkerungsprognose prognostiziert für die Bevölkerungsentwicklung 2006 bis 2025 einen Einwohnerschwund von mehr als 10%.
Ein weiteres nachhaltiges Problem stellt die Altersentwicklung dar. In jedem Jahr steigt das Durchschnittsalter der Stralsunder. Auch bei diesem Trend ist derzeit kein Ende absehbar.
Eine zunehmend älter werdende Gesellschaft verlangt von unserer Stadt eine Neupositio-nierung fast aller kommunalen Handlungsfelder. Es geht unter anderem um die Bereiche des Arbeitens, der Bildung, des Wohnens, des Verkehrs, der Mobilität, der Gesundheit und Pflege, der Kultur und des Sports.
Um diesen demographischen Entwicklungen entgegenzutreten bzw. ihren Auswirkungen frühzeitig zu begegnen und die Qualitäten der Hansestadt Stralsund für ihre Einwohnerinnen und Einwohner weiterzuentwickeln, ist es erforderlich, Zukunftsvorstellungen zu entwickeln, die alle Rahmenbedingungen berücksichtigen. Der aktuell intensiv diskutierte demogra-phische Wandel wird auch die Zukunft der Hansestadt Stralsund prägen. Es gilt daher,
frühzeitig einzuschätzen, welche Auswirkungen und Herausforderungen die demographische Entwicklung für die Hansestadt Stralsund mit sich bringt und dabei herauszuarbeiten, wie alle an der Gestaltung des städtischen Lebens beteiligten Akteure darauf angemessen reagieren können.


09.10.2010
Antrag der SPD-Fraktion zur Errichtung einer Fotovoltaikanlage

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob eine Fotovoltaikanlage auf der ehemaligen Deponie Kedingshagen errichtet und wirtschaftlich betrieben werden kann. In die Prüfung sollten die Stadtwerke Stralsund einbezogen werden.

Begründung:
1. Die Erneuerung alternativen Stroms ist im Rahmen des Klimaschutzkonzepts auch ein Ziel der Hansestadt Stralsund.
2. Dem Vernehmen nach sind größere Anlagen wirtschaftlich zu betreiben. Unser Partner der Stralsunder Entsorgungs GmbH lässt derzeit in Sachsen die Böschung eines aufgelassenen Tagebaus mit einer solchen Anlage bestücken. In den Kreisverwaltungen Nordvorpommern gibt es derzeit Gespräche und Überlegungen zu solchen Projekten.
3. Die Hansestadt Stralsund ist Eigentümerin des Grundstückes der ehemaligen Deponie Kedingshagen.


23.09.2010
Antrag der SPD-Fraktion zur Durchsetzung des Konnexitätsprinzips

Die Bürgerschaft beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Hansestadt Stralsund die Durchsetzung des Konnexitätsprinzips zu verfolgen und ggf. rechtliche Schritte einzuleiten, um der Hansestadt zu Ihrem Recht zu verhelfen

Begründung:

Seit Jahren beklagt die Verwaltung, dass dar Kommune Mehrkosten durch Landes- und Bundesweisungen entstehen.

Nach einem Bürgerschaftsantrag der SPD-Fraktion im Februar 2010 beauftragte der Ausschuss für Finanzen und Vergabe den Oberbürgermeister am 20.4.2010 zu prüfen, ob bei der Übertragung staatlicher Aufgaben auf die Hansestadt das Konnexitätsprinzip beachtet und eingehalten worden ist.

In dem daraufhin am 1.7.2010 verfassten Prüfergebnis der Hansestadt wird festgestellt,
dass eine angemessene Kostenerstattung durch die Verursacher nicht erfolgt, u. a.  bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe oder durch den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz bei kostenfreier Verpflegung.

Aus der Nichteinhaltung des Konnexitätsprinzips entstehen der Hansestadt jährliche Mehrausgaben von mehreren hunderttausend Euro.
Das kann sich die Hansestadt nicht erlauben.


08.07.2010
Sachantrag der SPD-Fraktion, Fraktion die Linke, Fraktion Bürger für Stralsund, CDU-Fraktion Fraktion Forum Kommunalpolitik, Wählergruppe Adomeit zur Polizeistrukturreform des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Die Bürgerschaft beschließt:

Der Oberbürgermeister und der Präsident der Bürgerschaft werden beauftragt, sich beim Innenminister dafür einzusetzen, dass im Zuge der Polizeistrukturreform des Landes in Stralsund eine Zweigstelle der künftigen Kriminalpolizeiinspektion (KPI) erhalten bleibt.


Begründung:

Nachdem man ursprünglich bei der Strukturreform der Polizei davon ausgegangen ist, dass der Standort der KPI Stralsund / Greifswald erhalten bleibt, teilte der Innenminister am 23.3. die Nachricht mit, dass die künftige KPI, die für die Bearbeitung der schweren Kriminalität zuständig ist, in Anklam untergebracht werden soll. Das Zuständigkeitsgebiet umfasst die Landkreise Rügen, Nordvorpommern, Ostvorpommern, Teile des Kreises Demmin sowie die Städte Stralsund und Greifswald. und ggf. auch den Kreis Uecker-Randow.
Für die Standortwahl ausschlaggebend sollten die zentrale Lage im Einsatzraum, die Nähe zu nachgeordneten Dienststellen, zu anderen Landes-/ Kommunalbehörden und Einrichtungen, die geeignete Infrastruktur sowie die Liegenschaften und Unterbringung sein.
Zum Inhaltlichen erklärte Caffier MVregio: ?Es geht darum, sich Gedanken um den effektivsten Einsatz des zur Verfügung stehenden Personals zu machen, richtige Prioritäten in der polizeilichen Arbeit zu setzen und optimale organisatorische Rahmenbedingungen schnell zu schaffen.?
Nach unserer Auffassung und der der hiesigen KPI, vgl. u. a. OZ vom 12.6.2010, muss in Stralsund zumindest eine Außen- oder Zweigstelle der KPI erhalten bleiben, um ein effektives Arbeiten im Bereich der Schwerkriminalität weiterhin zu gewährleisten. Nach dem jetzigen Landesvorhaben würde die KPI ausschließlich in Anklam untergebracht, hätte aber den weitaus größten Teil ihrer Ermittlungsarbeit im Raum um Ribnitz- Damgarten, Bergen, Stralsund oder Greifswald zu verrichten. Die schnelle und komplikationslose Zusammenarbeit mit dem in Stralsund angesiedelten Justizzentrum, dem Zoll, der Bundespolizei und kommunalen Behörden wäre bei einem vollständigen Umzug nicht mehr gegeben, was zwangsläufig auf Kosten der bisher sehr erfolgreichen Aufklärungsquote der KPI ginge.
Der Kriminalitätsschwerpunkt im Land, der aufgrund der größeren Bevölkerungsdichte eindeutig in der nördlichen Region um Stralsund und Greifswald liegt, spricht gegen eine Aufgabe des Standortes.
Was die angestrebte zentrale Lage der neuen KPI angeht, trifft dieses Kriterium nicht zu, selbst wenn der Kreis Uecker-Randow mit in das Betreuungsgebiet fällt. In jedem Fall kann mit dem Standort Anklam nicht das Kriminalitätszentrum gemeint sein.
Letztlich sprechen  auch die weiteren Kriterien, d. h. vorhandene Infrastruktur und Liegenschaften deutlich gegen eine Aufgabe des Standortes Stralsund.


08.07.2010
Sachantrag der CalcRequestGroup

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Den Stralsunder Hospizverein e.V. beim Aufbau eines stationären Hospizes in Stralsund zu unterstützen.
Federführend wird dabei der Ausschuss für Soziales und Gesundheit tätig.

Begründung

Im Hospiz bekommen unheilbar Kranke in ihrer letzten Lebensphase eine respektvolle, umfassende und kompetente Betreuung.
Jährlich mussten bisher ca. 80 Stralsunder Hospize außerhalb der Hansestadt aufsuchen. Dies möchten die Mitglieder des Vereins mit ihrem Angebot ändern.
 


08.07.2010
Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion die Linke, Fraktion Bürger für Stralsund, CDU-Fraktion Fraktion Forum Kommunalpolitik, Wählergruppe Adomeit zur Polizeistrukturreform des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Die Bürgerschaft beschließt:

Der Oberbürgermeister und der Präsident der Bürgerschaft werden beauftragt, sich beim Innenminister dafür einzusetzen, dass im Zuge der Polizeistrukturreform des Landes in Stralsund eine Zweigstelle der künftigen Kriminalpolizeiinspektion (KPI) erhalten bleibt.

Begründung:

Nachdem man ursprünglich bei der Strukturreform der Polizei davon ausgegangen ist, dass der Standort der KPI Stralsund / Greifswald erhalten bleibt, teilte der Innenminister am 23.3. die Nachricht mit, dass die künftige KPI, die für die Bearbeitung der schweren Kriminalität zuständig ist, in Anklam untergebracht werden soll. Das Zuständigkeitsgebiet umfasst die Landkreise Rügen, Nordvorpommern, Ostvorpommern, Teile des Kreises Demmin sowie die Städte Stralsund und Greifswald. und ggf. auch den Kreis Uecker-Randow.
Für die Standortwahl ausschlaggebend sollten die zentrale Lage im Einsatzraum, die Nähe zu nachgeordneten Dienststellen, zu anderen Landes-/ Kommunalbehörden und Einrichtungen, die geeignete Infrastruktur sowie die Liegenschaften und Unterbringung sein.
Zum Inhaltlichen erklärte Caffier MVregio: „Es geht darum, sich Gedanken um den effektivsten Einsatz des zur Verfügung stehenden Personals zu machen, richtige Prioritäten in der polizeilichen Arbeit zu setzen und optimale organisatorische Rahmenbedingungen schnell zu schaffen.“
Nach unserer Auffassung und der der hiesigen KPI, vgl. u. a. OZ vom 12.6.2010, muss in Stralsund zumindest eine Außen- oder Zweigstelle der KPI erhalten bleiben, um ein effektives Arbeiten im Bereich der Schwerkriminalität weiterhin zu gewährleisten. Nach dem jetzigen Landesvorhaben würde die KPI ausschließlich in Anklam untergebracht, hätte aber den weitaus größten Teil ihrer Ermittlungsarbeit im Raum um Ribnitz- Damgarten, Bergen, Stralsund oder Greifswald zu verrichten. Die schnelle und komplikationslose Zusammenarbeit mit dem in Stralsund angesiedelten Justizzentrum, dem Zoll, der Bundespolizei und kommunalen Behörden wäre bei einem vollständigen Umzug nicht mehr gegeben, was zwangsläufig auf Kosten der bisher sehr erfolgreichen Aufklärungsquote der KPI ginge.
Der Kriminalitätsschwerpunkt im Land, der aufgrund der größeren Bevölkerungsdichte eindeutig in der nördlichen Region um Stralsund und Greifswald liegt, spricht gegen eine Aufgabe des Standortes.
Was die angestrebte zentrale Lage der neuen KPI angeht, trifft dieses Kriterium nicht zu, selbst wenn der Kreis Uecker-Randow mit in das Betreuungsgebiet fällt. In jedem Fall kann mit dem Standort Anklam nicht das Kriminalitätszentrum gemeint sein.
Letztlich sprechen  auch die weiteren Kriterien, d. h. vorhandene Infrastruktur und Liegenschaften deutlich gegen eine Aufgabe des Standortes Stralsund.


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