| 16.06.2011 |
| Antrag der SPD-Fraktion zur Rückholung der Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV nach der Kreisgebietsreform |
Die Bürgerschaft beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Hinblick auf das LNOG Verhandlungen mit dem Landrat des Kreises Nordvorpommern und der Landrätin des Kreises Rügen aufzunehmen mit dem Ziel, die Aufgabenträgerschaft der Hansestadt Stralsund für den ÖPNV zurückzuholen.
Begründung:
Die Rückholung der Aufgabe ist Voraussetzung dafür, dass wir künftig direkten Einfluss auf eine bedarfsorientierte Gestaltung der Angebote im Nahverkehr behalten.
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| 16.06.2011 |
| Antrag der SPD-Fraktion zur Kommunikation und Information in Bürgerschaftssitzungen |
Die Bürgerschaft beschließt:
In Bürgerschaftssitzungen setzt die Verwaltung zur besseren Kommunikation und zur Verdeutlichung von Inhalten z. B. in Anfragen, Anträgen, Vorlagen und Stellungnahmen einen Beamer ein.
Begründung:
In Bürgerschaftssitzungen sind der Öffentlichkeit die Vorlagen nicht im Voraus bekannt.
Daher sind Inhalte, die referiert oder diskutiert werden vom Publikum oft nur mühsam nachzuvollziehen
Setzt man einen Beamer ein, der die Darstellung z. B. einer Skizze eines Straßenverlaufes, einer Baustelle oder eine andere Anlage auf die Wand hinter dem Bürgerschaftspräsidium wirft, werden damit Sachverhalte verdeutlicht und schneller nachvollziehbar. Insbesondere beim Verlesen von Tabellen und Zahlen geht ohne visuelle Darstellung leicht die Übersicht verloren.
Auch für Menschen mit Hörschädigungen bildet der Einsatz eines Beamers eine Form der Barrierefreiheit.
Da die Bürgerschaftsmitglieder ihr Mandat von Stralsunder Bürgern erhalten haben, sollte es ihnen eine Verpflichtung sein, für diese transparent zu handeln.
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| 16.06.2011 |
| Antrag der SPD-Fraktion zur Beteiligung am Wettbewerb Familienfreundliche Kommune in Mecklenburg – Vorpommern „Junge Chancen vor Ort“ |
Die Bürgerschaft beschließt:
Die Hansestadt Stralsund beteiligt sich an dem von der Sozialministerin des Landes ausgeschriebenen Ideenwettbewerb Familienfreundliche Kommune in Mecklenburg-Vorpommern. Der Oberbürgermeister bezieht neben dem „Lokalen Bündnis für Familien“ die zuständigen Fachausschüsse in das Bewerbungsverfahren ein.
Begründung:
Der Wettbewerb Familienfreundliche Kommune in Mecklenburg-Vorpommern steht in diesem Jahr unter dem Motto "Junge Chancen vor Ort". Gesucht werden Vorhaben oder Projekte, die die Standortbedingungen für junge Menschen und ihre Familien in der Region verbessern, die Öffentlichkeit entsprechend sensibilisieren, die beispielhaft sind und neue Anregungen bieten. Bewerben können sich bis zum 15.7. alle Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Gewinner des Wettbewerbs erhalten ein Preisgeld und das Signet „Familienfreundliche Kommune“
Eine solche Auszeichnung hätte positive Auswirkungen auf Finanzen und das Image der Hansestadt.
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| 16.06.2011 |
| Antrag der SPD-Fraktion zur Veränderung der Nordecke der Grünanlage am Theater |
Die Bürgerschaft beschließt:
Der OB wird beauftragt, durch bauliche Veränderungen an der Nordecke der Grünanlage am Theater (am Kreisverkehr Schillanlage) einen ordentlichen Zustand herstellen zu lassen.
Begründung:
An dieser Stelle hat sich als Wegabkürzung ein Trampelpfad über die Grünanlage gebildet, was einen schlechten Eindruck macht. Fußgänger und Radfahrer sind offensichtlich nicht bereit, den Überlegungen des Planungsbüros und dem recht spitz ausgerundeten Pflasterweg konsequent zu folgen.
Abhilfe könnte geschaffen werden durch das rasenseitige Anordnen von Barrieren oder durch Verlegen bzw. Verbreitern des gepflasterten Weges, so dass den menschlichen Gehgewohnheiten entsprochen und Akzeptanz für die Wegführung erreicht wird.
Die Deckung soll aus dem Bereich Wege / Grünanlagen erfolgen.
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| 31.03.2011 |
| Antrag der SPD-Fraktion zur Erhebung von Abfallbeseitigungsgebühren |
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1.
nachzuweisen, dass die Gebühren für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung auf der Grundlage der gegenwärtigen Gebührensatzungen und der Satzungen des vorherigen Kalkulationszeitraumes den Forderungen des Kommunalabgabengesetzes M-V genügen, d.h. dass in den Gebühren keine höheren Gewinne als 6,5 % des eingesetzten Eigenkapitals enthalten sind.
2.
im Falle, dass die Gebühren in diesem Sinne zu hoch waren bzw. sind, darzulegen, wie die den Bürgern zuviel abverlangten Gebührenanteile zurückerstattet werden sollen. Das KAG verlangt eine Verrechnung.
Begründung:
Eine Nachfrage der SPD-Fraktion in der Bürgerschaftssitzung am 9.12.2010 wurde vom 1. Stellvertreter des OB in einem Schreiben an den Präsidenten nichtssagend und zudem auf der Grundlage fehlerhafter Darlegungen beantwortet.
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| 31.03.2011 |
| Antrag der SPD-Fraktion zur Überprüfung des Lagers Lubmin Nord |
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, von der Bundeskanzlerin eine neue Risikoanalyse für das Zwischenlager Lubmin Nord zu fordern und sich dafür einzusetzen, dass sichergestellt bleibt, dass die Anlage künftig nicht als atomares Endlager ausgewiesen bzw. missbraucht werden kann.
Begründung:
Die Nuklearkatastrophe in Japan hat uns deutlich gemacht, dass die Risiken der Kernenergie nicht beherrschbar sind.
Aus diesem Grunde ist es notwendig, zum Schutz der Bevölkerung nicht nur die Sicherheit Kernkraftwerken, sondern auch von atomaren Lagern wie Lubmin Nord zu überprüfen und neu zu bewerten. Innenminister Lorenz Caffier hat dies bereits am 16.3.2011 von der Bundesregierung gefordert. In unserem und dem Interesse künftiger Generationen ist es uns eine Verpflichtung, uns dem anzuschließen.
Darüber hinaus stellt sich die Frage nach dem Grund für die Aufstockung der Bundesmittel für das Lager um 87,3 Mio. € in den Jahren bis 2015. Sie lässt vermuten, dass Lubmin zum Endlager für weiteren Atommüll aus anderen Bundesländern, z. B. aus Asse, ausgebaut werden soll.
Das halten wir für unzumutbar.
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| 31.03.2011 |
| Antrag der SPD-Fraktion zur Einrichtung eines Pflegestützpunktes in der Hansestadt Stralsund |
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Um dem Rechtsanspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung gemäß § 7a SGB XI gerecht zu werden und vorhandene Hilfsangebote zu bündeln, zu koordinieren und die pflegerische Versorgungslandschaft weiterzuentwickeln, ist in der Hansestadt Stralsund die Einrichtung eines unabhängigen Pflegestützpunktes gemäß § 92c SGB XI erforderlich.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend die Federführung bei der Einrichtung eines Pflegestützpunktes in Stralsund zu übernehmen und entsprechend der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Soziales und Gesundheit M-V vom 11. August 2010 (AmtsBl. M-V S. 571) in Verbindung mit § 4 Landespflegegesetz M-V in Absprache mit den Pflege- und Krankenkassen einen entsprechenden Stützpunktvertrag auf kommunaler Ebene abzuschließen. Gleichzeitig ist der Oberbürgermeister aufgefordert, auf Landesebene auf den Abschluss eines allgemeinen Rahmenvertrags nach § 92c Absatz 8 des Elften Buches Sozialgesetzbuch hinzuwirken.
Der das Umsetzungskonzept beinhaltende Stützpunktvertrag ist der Bürgerschaft einschließlich der Möglichkeiten einer angemessenen kommunalen Beteiligung an den Kosten der Stützpunkte bis zur Sitzung am 4.5.2011 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Handlungsleitende Erfolgskriterien bei der Errichtung des Pflegestützpunktes ist die Erreichbarkeit und zentrale Lage, dessen Barrierefreiheit, die Neutralität der angebotenen Beratung, besucherfreundliche Öffnungszeiten, die Multiprofessionalität, Qualifikation und Menge des vorhandenen Personals sowie das Vorhandensein zugehender, mobiler Strukturen.
Begründung:
Das am 01.07.2008 in Kraft getretene Pflegeweiterentwicklungsgesetz des Bundes sieht neben der Einführung des Rechtsanspruchs auf individuelle Beratung und Hilfestellung (§ 7a SGB XI) die flächendeckende Einrichtung von Pflegestützpunkten (§ 92 c SGB XI) vor.
In den Pflegestützpunkten sollen vorrangig folgende Aufgaben wahrgenommen werden:
1 Eine umfassende sowie unabhängige Information, Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote einschließlich des bürgerschaftlichen Engagements und der Selbsthilfe sowie die Begleitung und Unterstützung von Rat und Hilfe suchenden Personen. Auf Wunsch erfolgt die Pflegeberatung unter Einbeziehung Angehöriger und in der häuslichen Umgebung oder in der Einrichtung, in der die oder der Anspruchsberechtigte lebt.
2 Die Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungs-angebote einschließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen.
3. Die Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote.
Der Aufbau der Pflegestützpunkte wird vom Bund gefördert. Zur erstmaligen Einrichtung eines Pflegestützpunktes werden als Anschubfinanzierung bis zu 45.000 € je Pflegestützpunkt gewährt. Bei Einbeziehung von Selbsthilfegruppen kann die Förderung um bis zu 5.000 € erhöht werden.
Im September 2010 hat der Landtag M-V das Landespflegegesetz M-V um den § 4 „Pflegestützpunkte“ ergänzt, der die Regelungen für die Errichtungen von Pflegestützpunkten nach § 92c SBG XI für das Land Mecklenburg-Vorpommern nachvollzieht. Gleichzeitig hat das Sozialministerium M-V am 11. August 2010 eine Allgemeinverfügung zur Errichtung von Pflegestützpunkten in M-V erlassen (AmtsBl. M-V S. 571), die vorgibt, dass die Pflege- und Krankenkassen nun in zunächst jedem Landkreis und jeder kreisfreier Stadt einen zentral gelegenen und gut erreichbaren Pflegestützpunkt zu eröffnen haben, um die Ansprüche auf Beratung und Unterstützung effektiv, vernetzt und wohnortnah zu erfüllen.
Die Pflegekassen und Krankenkassen haben dabei darauf hinzuwirken, dass sich die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der örtlichen Altenhilfe und als für die Gewährung der Hilfe zur Pflege nach SGB XII verantwortlichen Stellen an der Trägerschaft der Pflegestützpunkte beteiligen. Landesweit wird hierfür ein Rahmenvertrag nach § 92c Absatz 8 des Elften Buches Sozialgesetzbuch angestrebt. Die Zusammenarbeit im Einzelfall regeln die Träger der Pflegestützpunkte gemäß § 4 Absatz 2 Landespflegegesetz in einem Stützpunktvertrag.
Das Land gewährt den Landkreisen und kreisfreien Städten Zuweisungen für die Errichtung und den Betrieb von Pflegestützpunkten, soweit diese ihrerseits ebenfalls angemessene Aufwendungen für die Pflegestützpunkte tragen.
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung im Land M-V und auch in der Hansestadt Stralsund ist die Einrichtung von diesen Pflegestützpunkten erforderlich, um dem steigenden Beratungs- und Unterstützungsbedarf von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen gerecht zu werden und vorhandene Hilfsangebote zu bündeln, zu koordinieren und die pflegerische Versorgungslandschaft weiterzuentwickeln.
Die Hansestadt soll sich gemäß des § 4 Landespflegegesetz M-V und der Allgemeinverfügung des Sozialministeriums vom 11. August 2010 als Träger der örtlichen Altenhilfe und als für die Gewährung der Hilfe zur Pflege nach SGB XII verantwortliche Stelle an diesem Prozess aktiv beteiligen und ihren Gestaltungsanspruch wahrnehmen. Dadurch leistet sie einen Beitrag zu einem möglichen und längeren Verbleib vieler Pflegebedürftiger in der eigenen Wohnung, mehr Zufriedenheit bei den Betroffenen und ihren Familien sowie eine wirtschaftlichere, ambulantere Leistungserbringung, die sich letztlich auch positiv im Bereich der Sozialhilfekosten auswirken kann.
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| 31.03.2011 |
| Antrag der SPD-Fraktion zum Erhalt von Mehrgenerationenhäusern |
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Bürgerschaft beauftragt den Präsidenten der Bürgerschaft und den Oberbürgermeister, sich bei der Bundeskanzlerin für den Erhalt der Mehrgenerationen- häuser einzusetzen und deren Weiterfinanzierung durch den Bund zu fordern.
Begründung:
Mehrgenerationenhäuser sind nicht nur generationsübergreifende Begegnungsstätten, sondern sie bieten Hilfesuchenden eine funktionierende bedürfnisgerechte soziale Infrastruktur. Sie sind unverzichtbar.
Dem 2012 auslaufenden Programm nun soll nun nach Vorstellung der Bundesregierung ein Programm folgen, das die Finanzierung der bestehenden Mehrgenerationenhäuser im Wesentlichen auf Länder und Kommunen abwälzt. Sowohl die Länder aus auch die Kommunen können die zusätzliche Last jedoch nicht tragen. |
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| 31.03.2011 |
| Sachantrag der SPD-Fraktion zur Erteilung von Informationen und Wahrnehmung von Diskussionen in Bürgerschaftssitzungen |
Der OB wird gebeten sicherzustellen, dass zu Problemen der Verwaltung auch dann noch diskutiert und Fragen gestellt werden können, wenn es zu einem Widerspruchsverfahren oder einem Klageverfahren gekommen ist. Es nicht rechtens, dass die Verwaltung mit dem Hinweis auf ein „schwebendes Verfahren“ auch in nichtöffentlicher Sitzung jegliche Auskunft und jegliche Diskussion verweigert. Personalangelegenheiten sind davon ausgenommen.
Begründung:
„Schwebendes Verfahren“ ist kein definierter Rechtsbegriff wie etwa das Zeugnisverweigerungsrecht. |
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| 31.03.2011 |
| Sachantrag der SPD-Fraktion zur Berichterstattung des Oberbürgermeisters |
Die Bürgerschaft beschließt:
Der OB wird gebeten, auf jeder Sitzung der Bürgerschaft über die Arbeit und die Entscheidungen im Aufbaustab und in den Arbeitsgruppen zur Kreisgebietsreform zu berichten.
Begründung:
Die Entwicklung der Kreisgebietsreform ist von großem öffentlichen Interesse. Die Sitzungen des Begleitausschusses brachten bisher keinerlei konkrete Ergebnisse.
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| 31.03.2011 |
| Sachantrag der SPD-Fraktion, Fraktion Forum Kommunalpolitik, CDU/FDP-Fraktion, Fraktion Die Linke: |
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Aufgabe der Schulträgerschaft für Gymnasien und Gesamtschulen (Hansa-Gymnasium, Schulzentrum am Sund - gymnasialer Schulteil "Johann Wolfgang von Goethe" und die Integrierte Gesamtschule Grünthal Stralsund - mit gymnasialer Oberstufe) und der Förderschule (Sonderpädagogisches Förderzentrum Lambert Steinwich Allgemeine Förderschule) der Hansestadt Stralsund soll auch nach dem In-Kraft-Treten des Landkreisneuordnungsgesetzes und dem daraus angeordneten gesetzlichen Aufgabenübergang der Trägerschaft ab dem 4. September 2011 bei der Hansestadt Stralsund verbleiben.
Ein entsprechender Antrag wird hiermit gemäß § 104 Abs. 3 SchulG MV für die Gymnasien und Gesamtschulen Stralsunds durch die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund gestellt. Gleichzeitig sind die gemäß § 165 und § 167 KV MV n.F. aufgezeigten Möglichkeiten für einen weiteren Verbleib der Schulträgerschaft für Gymnasien, Gesamtschulen und Förderschulen bei der Hansestadt Stralsund auszunutzen, umzusetzen und die notwendigen Vereinbarungen, unter der aufschiebenden Bedingung des In-Kraft-Tretens der Neufassung der Kommunalverfassung, zu treffen.
Der Oberbürgermeister wird daher auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen beauftragt, Verhandlungen mit den Landkreisen Nordvorpommern und Rügen aufzunehmen und abzuschließen und die erzielten Verhandlungsergebnisse bis spätestens Juni 2011 der Bürgerschaft vorzulegen. Dabei ist die Finanzierung der Trägerschaft mit den Landkreisen verbindlich zu regeln.
Die Begründung erfolgte mündlich.
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| 23.02.2011 |
| Zur Baumfällung in der Innenstadt |
Kürzlich sind auf dem Grundstück Seestr. 5a/5b zwei große Bäume gefällt
worden, um Platz für Parkplätze zu schaffen. Ist hierfür eine
umweltrechtliche Genehmigung erteilt worden? Ist dabei berücksichtigt
worden, dass unmittelbar hinter dem Grundstück ein großes Parkhaus gebaut
wird, in dem Plätze angemietet werden können?
Wie man hört, ist beabsichtigt auf dem Grundstück Seestr. 10 mehrere
große Linden zu fällen, um Parkplätze zu schaffen. Eine umweltrechtliche
Genehmigung soll schon erteilt worden sein. Gibt es dazu ein Gutachten?
Wenn ja, was wird darin empfohlen? Ist dabei berücksichtigt worden, dass
in unmittelbarer Nähe ein großes Parkhaus gebaut wird, in dem Plätze
angemietet werden können und zu denen Bedienstete der Hafenresidenz die
Wagen von Gästen fahren könnten?
Begründung:
Aus Gründen des Umweltschutzes und des Umweltschutzrechtes. sollten
möglichst wenig große Bäume in der Stadt gefällt werden. |
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| 23.02.2011 |
| Antrag der SPD-Fraktion zur Aufschlüsselung der Kosten des Multifunktionshallenprojekts |
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Auflistung sämtlicher Kosten, die der Hansestadt und den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung entstanden sind und mit dem gescheiterten Multifunktionshallenprojekt in Zusammenhang stehen. Angegeben werden sollen u. a. Zinsverluste, Beraterkosten, Rechtsanwaltskosten sowie projektbezogene Ausgaben, die im Rahmen des Verwaltungshaushaltes, darunter z. B. Reisekosten, entstanden sind.
Begründung:
Um das Projekt Multifunktionshalle objektiv und abschließend zu beurteilen, benötigen die Mitglieder der Bürgerschaft eine Einzelaufstellung der Kosten
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| 23.02.2011 |
| Antrag der SPD-Fraktion zur Auflösung der Flughafen Stralsund-Barth GmbH |
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Gespräche mit den übrigen Gesellschaftern der Flughafen Stralsund-Barth GmbH zu führen mit dem Ziel, die Gesellschaft einvernehmlich aufzulösen.
Bezug ist der vorjährige Bericht des Landesrechnungshofes, in dem die Unrentierlichkeit und der dauernde Subventionsbedarf des Flughafens festgestellt wird.
2. Soweit Einigkeit unter den Gesellschaftern erzielt werden kann, sind Verhandlungen mit dem Land über die im Bericht des Landesrechnungshofes genannte Möglichkeit zur Befreiung von Fördermittelrückzahlungen zu führen.
Termin: 1.9.2011.
Begründung:
Durch den Ausbau des Verkehrsnetzes in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere den Ausbau der A 20 und des Rügenzubringers, erscheint es möglich, den Flugverkehr auf die Flughäfen Rostock-Laage und Güttin zu verlagern, ohne dass die Zubringerzeiten unzumutbar ausgedehnt werden müssen.
Die Schließung des Flughafens Barth würde spürbar zum Schuldenabbau bei der Hansestadt Stralsund und zu Haushaltsvorteilen bei allen Gesellschaftern führen.
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| 23.02.2011 |
| Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke zur Bildung einer Sozialholding |
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Schritte zur Umsetzung des von den Wohlfahrtseinrichtungen, der Werkstatt für Behinderte und der SIC vorgelegten Konzepts einer Sozialholding einzuleiten. Der Bürgerschaft ist bitte kurzfristig und später laufend zu berichten.
Termin: 1.6.2011
Begründung:
Nach den Angaben der betroffenen Autoren des Konzeptes kann es zu jährlichen Einsparungen bis zu 340.000 € führen. Dies könnte ein wesentlicher Beitrag zum Schuldenabbau sein.
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| 13.01.2011 |
| Antrag der SPD-Fraktion zur Prüfung der Möglichkeit, Gesellschafter defizitär arbeitender Flughafen aus ihren Verpflichtungen zur Rückzahlung von Fördermitteln bei Abgabe von Gesellschafteranteilen zu entlasten |
Die Bürgerschaft beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich bei den zuständigen Ministerien des Landes dafür einzusetzen, alle Möglichkeiten zu prüfen, die kommunalen Träger aus ihrer Verpflichtung zur Rückzahlung von Fördermitteln, die für dauerhaft defizitäre Flughäfen gewährt wurden, zu entlassen, wenn sie ihre Gesellschafteranteile an den Betreibergesellschaften abgeben wollen.
Begründung:
Der Flughafen Stralsund-Barth arbeitet langfristig mit unzumutbaren Verlusten. Er bindet Mittel, die wir dringend für Sinnvolles benötigen.
Was die Flughäfen des Landes angeht, heißt es im Jahresprüfungsbericht
2010 des Landesrechnungshofes: " Sämtliche Flughäfen im Land arbeiten dauerhaft defizitär. Die kommunalen Träger der Betreibergesellschaften haben diese Verluste auszugleichen... Für die kommunalen Trägergesellschaften stehen Aufwand und Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander. Dennoch halten sie ungeachtet der durchweg angespannten Haushaltslage an ihren Flughäfen fest.. Sollten kommunale Gesellschafter unter Druck ihrer Ausgleichszahlungen erwägen, den Flughafenbetrieb einzustellen, so darf dies nicht an der drohenden Rückforderung von Fördermitteln scheitern. In derartigen Fällen wäre zu prüfen, ob auf Antrag der Zuwendungsempfänger Zweckbindungsfristen aus früheren Flughafenförderungen gekürzt werden können." (EP 15, Nr. 25,
S.234 ff)
Durch den Bericht des Landesrechnungshofes ist eine neue Situation entstanden. |
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| 13.01.2011 |
| Antrag der SPD-Fraktion zur Prüfung der Möglichkeit, Gesellschafter defizitär arbeitender Flughafen aus ihren Verpflichtungen zur Rückzahlung von Fördermitteln bei Abgabe von Gesellschafteranteilen zu entlasten |
Die Bürgerschaft beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich bei den zuständigen Ministerien des Landes dafür einzusetzen, alle Möglichkeiten zu prüfen,
die kommunalen Träger aus ihrer Verpflichtung zur Rückzahlung von Fördermitteln, die für dauerhaft defizitäre Flughäfen gewährt wurden, zu entlassen, wenn sie ihre Gesellschafteranteile an den Betreibergesellschaften abgeben wollen.
Begründung:
Der Flughafen Stralsund-Barth arbeitet langfristig mit unzumutbaren Verlusten. Er bindet Mittel, die wir dringend für Sinnvolles benötigen.
Was die Flughäfen des Landes angeht, heißt es im Jahresprüfungsbericht 2010 des Landesrechnungshofes: " Sämtliche Flughäfen im Land arbeiten dauerhaft defizitär. Die kommunalen Träger der Betreibergesellschaften haben diese Verluste auszugleichen... Für die kommunalen Trägergesellschaften stehen Aufwand und Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander. Dennoch halten sie ungeachtet der durchweg angespannten Haushaltslage an ihren Flughäfen fest.. Sollten kommunale Gesellschafter unter Druck ihrer Ausgleichszahlungen erwägen, den Flughafenbetrieb einzustellen, so darf dies nicht an der drohenden Rückforderung von Fördermitteln scheitern. In derartigen Fällen wäre zu
prüfen, ob auf Antrag der Zuwendungsempfänger Zweckbindungsfristen aus früheren Flughafenförderungen gekürzt werden können." (EP 15, Nr. 25, S.234 ff)
Durch den Bericht des Landesrechnungshofes ist eine neue Situation entstanden. |
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| 09.12.2010 |
| Antrag der SPD-Fraktion (Prof. Dr. Rupert Eilsberger) zum Gestaltungskonzept zur Sanierung des Alten Markte |
ie Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Unter Teilaufhebung des Bürgerschafts-Beschlusses zur Sanierung des Alten Marktes, Gestaltungskonzept Alter Markt - Grundlage für die Sanierungsmaßnahme 2010, Beschluss-Nr. 2009-V-030105, wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Planungen zur Anlage einer Temporären Wasserfläche auf dem Alten Markt noch einmal nach allen Gesichtspunkten zu überprüfen und sie ggf. ersatzlos zurückzuziehen.
Die Begründung erfolgte mündlich. |
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| 18.11.2010 |
| Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke, Fraktion Forum Kommunalpolitik und Wählergruppe Adomeit zur Ablehnung von Transporten und Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen aus anderen Bundesländern als Mecklenburg-Vorpommern und |
Die Bürgerschaft beschließt:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund lehnt die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle aus anderen Kernkraftwerken oder -anlagen als Greifswald / Lubmin und Rheinsberg ab und spricht sich gegen entsprechende Transporte von Castoren nach Lubmin aus.
Für Unfälle oder Katastrophen in Zusammenhang mit dem bereits bestehenden Zwischenlager Lubmin Nord sind entsprechende Notfallpläne zu erarbeiten.
Begründung:
Das regionale Raumentwicklungsprogramm Vorpommern, dass am 20.9.2010 rechtskräftig geworden ist, legt unter 6.5. (2)fest: Das Zwischenlager Nord soll ausschließlich für die radioaktiven Abfälle der Kernkraftwerke Lubmin und Rheinsberg genutzt werden.
Bis Ende 2010 sind entgegen der Bestimmungen des Raumentwicklungsprogramms zwei Castortransporte aus Kalkar und Karlsruhe nach Lubmin genehmigt worden.
Von Transport und Lagerung hochradioaktiver Abfälle gehen nicht nur für Lubmin, sondern für die gesamte touristisch bedeutende Region unkalkulierbare Gefahren aus. Dabei ist insbesondere zu bedenken, dass das Zwischenlager nicht die für einen atomaren Zwischenfall notwendigen Sicherheitskriterien erfüllt. So gibt es z. B. keine zur Reparatur beschädigter Castoren notwendige heiße Zelle.
Zudem erscheint die offiziell begrenzte Lagerdauer der Abfälle vor dem Hintergrund eines fehlenden Endlagers vollkommen ungewiss. Vielmehr ist eine schleichend vorangetriebene Endlagerung und ein Ausbau Lubmins zu befürchten.
Trotz des wachsenden Gefahrenpotentials bestehen bislang keine ausreichenden Schutzpläne für Unfall-, Gefahren- oder Katastrophensituationen die von dem Zwischenlager ausgehen können. Solche umfassenden Notfallpläne sind umgehend zu erarbeiten.
Ein diesem Sachantrag entsprechender Beschluss ist vom Kreistag Rügen bereits am 30.9.2010 mit nur einer Gegenstimme gefasst worden.
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| 18.11.2010 |
| Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke, Fraktion Forum Kommunalpolitik und Wählergruppe Adomeit zum Ausbau der Eisenbahnstrecken Neustrelitz-Neubrandenburg-Stralsund auf 120 km/h |
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Stralsunder Bürgerschaft fordert mit folgendem Positionspapier den Ausbau der Eisenbahnstrecke Neustrelitz-Neubrandenburg-Stralsund auf 120 Stundenkilometer und die Übergabe des Papiers an den Minister für Verkehr, Bau und Landesentwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Begründung:
Die Stadt Stralsund erfreut sich - auch dank eigener Initiativen und Anstrengungen - eines wachsenden Tourismus. Vor allem die Zahl der mit dem eigenen Auto anreisenden Besucher ist in den letzten Jahren so gestiegen, dass sie trotz „Park&Ride“ und neuer Parkhäuser kaum mehr bewältigt werden kann. Auch aus umweltpolitischen Gründen müssen wir gegensteuern und auf eine Verbesserung der Bahnverbindungen vor allem in Richtung Berlin drängen.
Der von der Bahn AG versprochene Ausbau der Strecke Neustrelitz-Neubrandenburg-Stralsund auf 120 Stundenkilometer hat sich bis jetzt vor allem in immer wieder neu angesetzten unattraktiven Schienenersatzverkehren bemerkbar gemacht.
Nur die Beschleunigung dieser Strecke wird den ebenfalls schon lange geplanten Integralen Taktfahrplan ermöglichen, der wiederum deutlich kürzere Reisezeiten und sicherere Anschlüsse bringen kann.
Dieser Antrag ist auch ein Zeichen unseres entschlossenen Widerstands gegen die immer deutlicher werdende Vernachlässigung und Herabstufung MVs durch die Deutsche Bahn.
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